Definition Sparte 3 – Natur- und Tierfotografie
In dieser sind nur Fotos zugelassen, die der bei der Aufnahme vorgefundenen Realität entsprechen. Zugelassen sind nur völlig unverfälschte Fotos, d.h. solche, welche die Natur, also Tiere und Pflanzen, so wiedergeben, wie sie der Fotograf bei der Aufnahme vorgefunden hat. Dies schließt ein, dass Spuren menschlicher Einwirkung, wie z.B. abgesägte Baumstämme o.ä., Bildbestandteile sein dürfen.
Nicht zulässig in Sparte 3 sind demnach z.B.:
• Übernahme von Elementen aus anderen Fotos, wie z.B. Einsetzen von Beutetieren aus anderen Fotos in den Schnabel oder das Maul eines Tieres, Austausch von unscharfen Augen oder anderen Körperteilen eines Tieres durch solche aus anderen Fotos.
• Duplizierung von vorhandenen Elementen oder Freistellung einzelner Elemente aus einer Gesamtheit, wie z.B. einzelne Tiere einer Gruppe
• Jegliche Bearbeitungen des Hintergrundes
• Mehrfachbelichtungen
Zulässig in Sparte 3 sind dagegen z.B.:
• Natürliche Objekte, die angepasst an einem von Menschen veränderten Ort leben, z.B. Schleiereulen, Störche, Pfaue etc.
• Natürliche Objekte unter kontrollierten Bedingungen, wie z.B. Tiere in Zoos, Wildparks, botanischen Gärten, Aquarien und anderen Anlagen
• Naturwissenschaftliche Kennzeichen wie Halsbänder / Ringe / Sender bei Wildtieren.
Fotos, die den vorgenannten Anforderungen für diese Sparte nicht entsprechen, müssen in anderen Sparten eingereicht werden.