Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Der Verband speichert nur die vom Mitglied selbst angegebenen Daten per EDV. Die Daten werden zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke gespeichert, verarbeitet und innerhalb des Verbandes weitergeleitet. Die Angaben gemäß § 4 e Satz 1-8 BDSG werden beim jeweiligen DVF-Justitiar geführt und können gegen Zusendung eines Freiumschlags vom Präsidium oder Justitiar angefordert werden.
Erklärung des Mitglieds:
Ich bin bis auf Widerruf mit der Speicherung der von mir angegebenen Daten und der Weiterleitung der Daten
nur zur unmittelbaren Erfüllung der Verbandszwecke
– Zusendung der Verbandsnachrichten und Mitteilungen, Einladungen und Beitragswesen – einverstanden.
Ferner bin ich darüber informiert, dass ich meine Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten
jeweils zum Jahresende kündigen kann.
Ich bestätige außerdem, dass ich diese Beitrittserklärung persönlich ausgefüllt habe.
Grundlage dieses Mitgliedsvertrages sind die jeweils gültige DVF-Satzung, die Wahlordnung und der Beitragskatalog. Alle genannten Dokumente stehen zum Download in unserem
Downloadbereich
zur Verfügung.
Einzugsermächtigung (für Direktmitglieder obligatorisch):
Hiermit ermächtige ich den DVF widerruflich den jeweils gültigen Jahresbeitrag zu Lasten meines Kontos mit der
durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto keine Deckung aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
Der DVF-Beitrag ergibt sich aus dem aktuellen Beitragskatalog vom 1.1.2001.
Bei Widerruf der Einzugsermächtigung ohne fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft besteht seitens des Verbandes kein Anspruch auf Weiterführung der Mitgliedschaft.