DVF-Journal 1-2/2018

Der DeutscheVerband für Fotografie e.V. (DVF) ruft alle DVF-Mitglieder auf, sich an seinem 23.Themenwettbewerb 2018/2019 zu beteiligen. Die Örtlichkeiten für die Ausstellung und Preisverleihung werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bedingungen für diesen zweistufigen DVF-Bundesthemenwettbewerb sind nachfolgend aufgeführt. Teilnahme- und Einsendebedingungen – Stufe 1 (Landesebene) 1. DerWettbewerb ist offen für alle DVF-Mit- glieder. 2. Jeder Autor kann bis zu vier Fotos (Dateien) einsenden, die Fotos müssen ausschließlich in Deutschland entstanden sein. 3. Der Autor versichert, dass er im Besitz aller Urheberrechte an den eingereichtenWerken ist. Der Autor versichert darüber hinaus, dass er ungeachtet seiner Urheberrechte auch nicht an einerVeröffentlichung seinerWerke durch Rechte anderer gehindert oder eingeschränkt ist.Alle Bildteile müssen auf fotografischemWeg entstanden und vomAutor aufgenommen wor- den sein. Der Autor versichert weiterhin, dass eine vorgenommene Bildbearbeitung von ihm selbst durchgeführt wurde und dass die Fotos in Deutschland aufgenommen wurden. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen werden die Fotos disqualifiziert. 4. Es wird eineTeilnahmegebühr von 20,00 Euro erhoben. Diese setzt sich zusammen aus 14,00 Euro Gebühr für denWettbewerb plus 6,00 Euro Schutzgebühr für den Katalog. Jugendliche, die am 31. Oktober 2018 ihr 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Teilnahmegebühr befreit. Die Teilnahmegebühr ist bis zum 31. Oktober 2018 per Paypal im Rahmen des Dateiuploads oder per Überwei- sung zu zahlen an: DeutscherVerband f.Fotografie e.V.,Ute Krä- mer, IBAN: DE89 5086 1501 0300 1798 84 BIC: GENODE51ABH Raiffeisenbank nördliche Bergstraße eG Bitte „Themenwettbewerb 2018/19 Name, Vorname und Mitgliedsnummer“ angeben,bei Sammelüberweisung „Themenwettbewerb 2018/19 und Clubnummer“ des Einsenders. Bei Sammelüberweisung bitte eine E-Mail an schatzmeister@dvf-fotografie.de – diese Mail beinhaltet die einzelnenTeilnehmer mit deren Mitgliedsnummer. Keine Bargeldzahlung und keine Schecks. 5. Laut GV-Beschluss vom 30.04.2016 in St.Wen- del werden die Fotos zukünftig nur noch digital eingereicht: in Dateiformat .jpg, Farbmodus: RGB / 8Bit mit eingebundenen ICC-Profilen (z.B. sRGB oderAdobeRGB_1998). Bildgröße: Kurze Bildseite mindestens 2400 Pixel. Dateigröße: Nicht größer als 8 MB pro Datei Dateinamen: keineVorgabe. Die Bilder werden der Jury auf kalibrierten 27-Zoll-Monitoren (IPS,Wide Gamut, 99% AdobeRGB, 2560x1440 px) gezeigt. Farbtem- peratur:D50 - 5.000 Kelvin / Helligkeit: 110 cd/ qm / Gamma 2.2. Einreichungen der Fotos: DieWerke werden ausschließlich per Online- Registrierung über die DVF-Website einge- reicht: www.dvf-fotografie.de (Bundes- Upload-System). Die eingereichten Dateien werden den Landes- verbänden zurVerfügung gestellt,die ihre eigene Jurierung durchführen. Zeitraum für den Datei-Upload: 10 - 31.Oktober 2018 Dort werden dieArbeiten juriert. DieAnnah- mequote beträgt bis zu 25 % – plus/minus 5% der eingereichten Bilder. Darüber hinaus kön- nen herausragendeWerke mit Urkunden oder Medaillen ausgezeichnet werden. Es werden IRIS-Punkte vergeben (siehe Regelwerk). 6. Thema des Wettbewerbs 2018/2019 lautet: Leben in Deutschland – „Wohnen“ Bedingungen – Stufe 2 (Bundesebene) 7. AmWettbewerb Stufe 2 können die DVF-Lan- desverbände mit jeweils einer Sendung teilneh- men. 8. Die DVF-Landesverbände senden die auf dem Landeswettbewerb gemäß Punkt 5 dieserAus- schreibung angenommenen Fotos zumBundes- wettbewerb an den DVF-Beauftragten für Wettbewerbe (Franz Rudolf Klos). Einsendeschluss ist der 31.Dezember 2018. 9. Die zum Bundeswettbewerb eingereichten Fo- tos werden erneut juriert. Die Jury wählt aus den eingesendeten Bildern wiederum 25 % – plus/minus 5% aus, die angenommen werden. Es werden RETINA-Punkte vergeben. 10. Im Frühjahr/Frühsommer 2019 findet eineAus- stellung mit den besten Fotos statt.Weitere Ausstellungen sind möglich. Die Anzahl der auszustellenden Bilder richtet sich nach den örtlichenAusstellungsräumen.EinAnspruch auf Ausstellung eines auch mit einerAnnahme ver- sehenen Fotos besteht daher nicht. Die Preisverleihung erfolgt bei derAusstellungs- eröffnung,Termin und Ort derAusstellungser- öffnung werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Gewinner der unter Punkt 11 genannten Preise werden schriftlich benachrichtigt. 11. Preise für die Fotografen: • Eine Goldmedaille + 250 Euro Zuschuss für eine Reise zumVeranstaltungsort zur Preis- verleihung ** • Zwei Silbermedaillen + je 200 Euro Zuschuss für eine Reise zur Preisverleihung ** • Drei Bronzemedaillen + je 150 Euro Zuschuss für eine Reise zur Preisverleihung ** • Sechs Urkunden. 12. Preise für die DVF-Länder: Die drei nach Punkten erfolgreichsten DVF- Länder erhalten je eine Gold-, Silber- oder Bronzemedaille (Annahme = 1 Punkt,Annahme + Urkunde = 2 Punkte,Annahme + Medaille = 3 Punkte). 13. Fotos, die schon bei einem der früheren Bun- desthemenwettbewerbe angenommen wurden, sind nicht mehr zugelassen. Die Autoren sind damit einverstanden, dass die angenommenen Fotos beim DVF verbleiben und kostenlos in Druckschriften, auf Datenträgern, im Internet, sowie für PR- und Schulungszwecke in allen DVF-Medien unter Nennung des Urhebers veröffentlicht werden.Für diese Fälle überträgt der Einsender demDVF dasVeröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrecht.Ein Hono- raranspruch resultiert hieraus nicht. 14. Die unter Punkt 11 genannten Zuschüsse ** (Geldpreise) für eine Reise zur Preisverlei- hung sind ausnahmslos an eine persönliche Teilnahme des jeweiligen Fotografen an der Ausstellungseröffnung gebunden. Bei Nicht- teilnahme an derAusstellungseröffnung – ganz gleich aus welchen Gründen – verfallen die Zuschüsse (Geldpreise).Es ist keinerlei Ersatz oder Ausnahme möglich. 15. Mit derTeilnahme amWettbewerb erkennt der Autor dieseAusschreibung in allen Punktenan. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Franz Rudolf Klos KDVF EFIAP,DVF-BeauftragterWett- bewerbe; Leverkusen, 17.10.2017 23. DVF-Themenwettbewerb 2018/2019 Leben in DeutschlandThema: „Wohnen“ Seite 18 DVF-journal 1-2 | 2018

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